Erstinformation nach §§ 15, 16 VersVermV
RuhrRisk GmbH
Theodor-W.-Adorno-Weg 2
45699 Herten
Vertreten durch den Geschäftsführer:
Marvin Wilking
Telefon: 0151 42050000
E-Mail: info@ruhr-risk.de
Tätigkeitsart
Die RuhrRisk GmbH ist als Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewOtätig und im Vermittlerregister eingetragen.
Gemeinsame Registerstelle / Vermittlerregister
Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK)
Breite Straße 29
10178 Berlin
Vermittlerregister:
www.vermittlerregister.info
Registrierungsnummer:
D-LTDE-FUFE5-37
Die Eintragung kann im Vermittlerregister überprüft werden.
Beratung
Im Zusammenhang mit der Vermittlung von Versicherungsprodukten wird eine Beratung angeboten.
Art und Herkunft der Vergütung
Für die Tätigkeit als Versicherungsmakler erhält die RuhrRisk GmbH grundsätzlich eine Courtage bzw. Provision vom jeweiligen Versicherungsunternehmen.
Diese Vergütung ist in der Versicherungsprämie enthalten und wird nicht gesondert vom Kunden gezahlt.
Darüber hinaus erhält die RuhrRisk GmbH keine weiteren Zuwendungen.
Die Angaben zur Vergütung gehören ausdrücklich zu den Pflichtinformationen nach § 15 VersVermV.
Beteiligungen an Versicherungsunternehmen
Die RuhrRisk GmbH hält keine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung von mehr als 10 % an den Stimmrechten oder am Kapital eines Versicherungsunternehmens.
Kein Versicherungsunternehmen und kein Mutterunternehmen eines Versicherungsunternehmens hält eine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung von mehr als 10 % an den Stimmrechten oder am Kapital der RuhrRisk GmbH.
Auch diese Beteiligungsangaben sind Bestandteil der gesetzlichen Informationspflichten.
Schlichtungsstellen
Bei Streitigkeiten zwischen Versicherungsvermittlern und Versicherungsnehmern können insbesondere folgende Schlichtungsstellen angerufen werden:
Versicherungsombudsmann e. V.
Postfach 08 06 32
10006 Berlin
www.versicherungsombudsmann.de
Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung
Postfach 06 02 22
10052 Berlin
www.pkv-ombudsmann.de
§ 15 VersVermV verlangt auch die Angabe der zuständigen Schlichtungsstelle.
Hinweis zur Bereitstellung der Erstinformation
Die Erstinformation ist dem Versicherungsnehmer beim ersten Geschäftskontakt klar, verständlich und unentgeltlich zur Verfügung zu stellen. Grundsätzlich erfolgt dies auf Papier; unter den gesetzlichen Voraussetzungen ist auch eine Bereitstellung über einen dauerhaften Datenträger oder über eine Website möglich. Bei einer Website müssen insbesondere Zustimmung, elektronische Mitteilung der Website-Adresse und Fundstelle sowie eine ausreichend lange Abrufbarkeit gewährleistet sein.
