Erstinformation nach §§ 15, 16 VersVermV

RuhrRisk GmbH
Theodor-W.-Adorno-Weg 2
45699 Herten

Vertreten durch den Geschäftsführer:
Marvin Wilking

Telefon: 0151 42050000
E-Mail: info@ruhr-risk.de

Tätigkeitsart

Die RuhrRisk GmbH ist als Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewOtätig und im Vermittlerregister eingetragen.

Gemeinsame Registerstelle / Vermittlerregister

Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK)
Breite Straße 29
10178 Berlin

Vermittlerregister:
www.vermittlerregister.info

Registrierungsnummer:
D-LTDE-FUFE5-37

Die Eintragung kann im Vermittlerregister überprüft werden.

Beratung

Im Zusammenhang mit der Vermittlung von Versicherungsprodukten wird eine Beratung angeboten.

Art und Herkunft der Vergütung

Für die Tätigkeit als Versicherungsmakler erhält die RuhrRisk GmbH grundsätzlich eine Courtage bzw. Provision vom jeweiligen Versicherungsunternehmen.

Diese Vergütung ist in der Versicherungsprämie enthalten und wird nicht gesondert vom Kunden gezahlt.

Darüber hinaus erhält die RuhrRisk GmbH keine weiteren Zuwendungen.

Die Angaben zur Vergütung gehören ausdrücklich zu den Pflichtinformationen nach § 15 VersVermV. 

Beteiligungen an Versicherungsunternehmen

Die RuhrRisk GmbH hält keine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung von mehr als 10 % an den Stimmrechten oder am Kapital eines Versicherungsunternehmens.

Kein Versicherungsunternehmen und kein Mutterunternehmen eines Versicherungsunternehmens hält eine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung von mehr als 10 % an den Stimmrechten oder am Kapital der RuhrRisk GmbH.

Auch diese Beteiligungsangaben sind Bestandteil der gesetzlichen Informationspflichten. 

Schlichtungsstellen

Bei Streitigkeiten zwischen Versicherungsvermittlern und Versicherungsnehmern können insbesondere folgende Schlichtungsstellen angerufen werden:

Versicherungsombudsmann e. V.
Postfach 08 06 32
10006 Berlin
www.versicherungsombudsmann.de

Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung
Postfach 06 02 22
10052 Berlin
www.pkv-ombudsmann.de

§ 15 VersVermV verlangt auch die Angabe der zuständigen Schlichtungsstelle. 

Hinweis zur Bereitstellung der Erstinformation

Die Erstinformation ist dem Versicherungsnehmer beim ersten Geschäftskontakt klar, verständlich und unentgeltlich zur Verfügung zu stellen. Grundsätzlich erfolgt dies auf Papier; unter den gesetzlichen Voraussetzungen ist auch eine Bereitstellung über einen dauerhaften Datenträger oder über eine Website möglich. Bei einer Website müssen insbesondere Zustimmung, elektronische Mitteilung der Website-Adresse und Fundstelle sowie eine ausreichend lange Abrufbarkeit gewährleistet sein.